Kontakt

09 / 2022

Licht-Luftbad Quartier: Erfolgreiche Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrags in Worms

Unterzeichnung Städtebaulicher Vertrag  Licht-Luftbad Quartier

Ein wichtiger Meilenstein wurde am 29. September 2022 für die Entwicklung des Licht-Luftbad-Quartiers" erreicht. OB Kessel unterzeichnet im Beisein von Herrn Baureis, Geschäftsführer von ehret+klein, Herrn Horst, Leiter für Stadtentwicklung Worms und der Presse den Städtebaulichen Vertrag, der die weiteren Planungsschritte für das Licht-Luftbad-Quartier in Worms möglich macht.
Nach begrüßenden Worten von Oberbürgermeister Adolf Kessel erläuterte Michael Baureis, einer der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft die bisherigen Verfahrensschritte. Er bedankte sich bei der Stadt ausdrücklich für die kooperative und schnelle Zusammenarbeit, außerdem betonte er mehrfach: „Worms liegt uns am Herzen.“ 
Für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner werde ein attraktiver Wohn- und Lebensraum mit viel Begrünung geschaffen. Ein Baustein dafür ist das angedachte nachhaltige Mobilitätskonzept, das zukunftsweisende Formen der Mobilität im Quartier anbieten soll.
„Mit einem Mobilitätskonzept wollen wir die Stadt dabei unterstützen, ihr selbstgestecktes Ziel der Verkehrsreduktion zu erreichen und damit den Weg zu einer Stadt mit modernen Mobilitätsangeboten zu beschreiten,“ betont Michael Baureis, die Besonderheit der Quartiersentwicklung. 
Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst bezeichnete das Quartiersprojekt als „Meilenstein in der Stadtentwicklung“. Es sei zum ersten Mal überhaupt gelungen, in einem Wohnquartier 25 Prozent der Wohnungen als sozial gefördert festzuschreiben. Dies ist ein Teil dessen, was im städtebaulichen Vertrag festgehalten wird.

Im Anschluss überreichte Herr Baureis den zu unterzeichnenden Vertrag an Herrn Oberbürgermeister Kessel. Im nächsten Schritt werden ehret+klein im engen Austausch mit der Stadtverwaltung das Mobilitätskonzept erarbeiten, die Vorplanung erfolgen (Leistungsphase 2) und die Baugenehmigung voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.